Seit dem 01.07.2013 gilt in Niedersachsen das neue Hundegesetz (NHundG). Dieses Gesetz bedeutet für uns Hundehalter:innen einige Neuerungen, die es zu beachten gilt. So muss ein jeder Hund gechipt (Identifikationstransponder), beim niedersächsischen Hunderegister (www.hunderegister-nds.de) registriert und haftpflichtversichert sein. Alle Neuhundehalter:innen müssen ihre Sachkunde durch das Ablegen einer entsprechenden Prüfung in Theorie und Praxis nachweisen.
Bei Chris Goette als behördlich registriertem Prüfer, hast Du in der Hundeschule Pet´s Pleasure die Möglichkeit, sowohl die theoretische, als auch die praktische Prüfung für den Sachkundenachweis gemäß niedersächsischem Hundegesetz (NHundG) abzulegen.
Ganz gleich ob Du die entsprechenden Vorbereitungskurse hierfür bei uns belegt hast oder nicht. Die Prüfung zum Sachkundenachweis steht jedem/jeder Hundehalter:in offen.
Sprich uns gerne an. Wir geben gern nähere Informationen und Termine an Dich weiter.
Die Sachkundeprüfung musst Du nur ablegen, wenn Du innerhalb der letzten zehn Jahre nicht mindestens zwei Jahre am Stück nachweislich einen Hund gehalten hast. Wenn Du zu dem Personenkreis gehörst, die den SKN ablegen müssen, wende Dich einfach an einen/eine behördlich registrierte/n Prüfer:in. Dort musst Du nun zunächst die theoretische Prüfung ablegen (35 SC-Fragen). Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Prüfung als Onlineversion oder ganz alt hergebracht mit Papier und Stift abzulegen. Bei uns ist ab sofort beides möglich - ganz, wie es Dir lieber ist.
Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung erhältst Du auf Anfrage gern Literaturhinweise.
Wenn Du den Theorietest bestanden hast, bekommst Du nach erfolgter Auswertung eine diesbezügliche Nachricht, sowie das entsprechende Zertifikat per Post zugeschickt.
Die praktische Prüfung muss dann innerhalb der ersten 12 Monate der Hundehaltung erfolgen. Sie muss nicht zwingend mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Bei der praktischen Prüfung werden in mind. zwei unterschiedlichen Umgebungen (ablenkungsarmer Bereich, Grünanlage/Park o.ä. und innen-stadtähnlicher Bereich) insgesamt elf Alltagssituationen abgeprüft, in denen Du nachweisen musst, dass Du Deinen Hund verantwortungsvoll, sicher und ohne andere zu belästigen in der Öffentlichkeit führen kannst. Dauer des Praxistest ca. eine Stunde.
Wichtig!!!
Die Teilnahme sowohl an der theoretischen als auch an der praktischen Sachkundeprüfung ist nicht gebunden an einen Vorbereitungskurs. Du kannst Dich jederzeit auch ohne vorherigen Vorbereitungskurs zur Prüfung bei uns anmelden.
Sprich uns gerne an - wir beraten Dich gern!