Seit dem 01.07.2013 gilt in Niedersachsen das neue Hundegesetz (NHundG). Dieses Gesetz bedeutet für uns Hundehalter:innen einige Neuerungen, die es künftig zu beachten gilt. So muss ein jeder Hund gechipt (Identifikationstransponder), beim niedersächsischen Hunderegister (www.hunderegister-nds.de) registriert und haftpflichtversichert sein. Alle Neuhundehalter:innen müssen ihre Sachkunde durch das Ablegen einer entsprechenden Prüfung in Theorie und Praxis nachweisen.
Bei Chris Goette als behördlich registriertem Prüfer, haben Sie in der Hundeschule Pet´s Pleasure die Möglichkeit, sowohl die theoretische, als auch die praktische Prüfung für den Sachkundenachweis gemäß niedersächsischem Hundegesetz (NHundG) abzulegen.
Ganz gleich ob Sie die entsprechenden Vorbereitungskurse hierfür bei uns belegt haben oder nicht. Die Prüfung zum Sachkundenachweis steht jedem/jeder Hundehalter:in offen.
Sprechen Sie uns an. Wir geben gern nähere Informationen und Termine an Sie weiter.
Die Sachkundeprüfung müssen Sie nur ablegen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre nicht mindestens zwei Jahre am Stück nachweislich einen Hund gehalten haben. Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, die den SKN ablegen müssen, wenden Sie sich einfach an einen/eine behördlich registrierte/n Prüfer:in. Dort müssen Sie nun zunächst die theoretische Prüfung ablegen (35 SC-Fragen). Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Prüfung als Onlineversion oder ganz alt hergebracht mit Papier und Stift abzulegen. Wir haben bei uns momentan noch nur die Papierversion realisiert.
Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung erhalten Sie auf Anfrage gern Literaturhinweise.
Wenn Sie den Theorietest bestanden haben, bekommen Sie nach erfolgter Auswertung eine diesbezügliche Nachricht, sowie das entsprechende Zertifikat per Post zugeschickt.
Die praktische Prüfung muss dann innerhalb der ersten 12 Monate der Hundehaltung erfolgen. Sie muss nicht zwingend mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Bei der praktischen Prüfung werden in mind. zwei unterschiedlichen Umgebungen (ablenkungsarmer Bereich, Grünanlage/Park o.ä. und innen-stadtähnlicher Bereich) insgesamt elf Alltagssituationen abgeprüft, in denen Sie nachweisen müssen, dass Sie Ihren Hund verantwortungsvoll, sicher und ohne andere zu belästigen in der Öffentlichkeit führen können. Dauer des Praxistest ca. eine Stunde.
Wichtig!!!
Die Teilnahme sowohl an der theoretischen als auch an der praktischen Sachkundeprüfung ist nicht gebunden an einen Vorbereitungskurs. Sie können sich jederzeit auch ohne vorherigen Vorbereitungskurs zur Prüfung bei uns anmelden.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern!